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FAQ: Häufige Fragen zum Studiengang Bachelor/Master of Science Elektrotechnik und Informationstechnik

Hier finden Sie Antworten auf die verschiedensten Fragen rund um das Thema Bachelor- und Masterstudium für den Studiengang Bachelor of Science Elektrotechnik und Informationstechnik und Master of Science Elektrotechnik und Informationstechnik an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik.

Allgemeine Fragen zum Studiengang Bachelor of Science Elektrotechnik und Informationstechnik

Organisation des Bachelorstudiums

  • Wie ist das Bachelorstudium aufgebaut?
  • Muss ein Praktikum für das Studium durchgeführt werden?
  • Wie lange dauert das Studium?
  • Welche Kurse werden angeboten?
  • Ist der Master-Studiengang der Universität ein Weiterbildungsstudium?
  • Kann ich auch im Sommersemester beginnen?
  • Wann beginnt das Studium?

Bewerbung für das Bachelorstudium

  • Wann muss ich mich bewerben?
  • Werden alle Bewerbungen berücksichtigt?

Abschluss / Titel

  • Welchen Titel erhalte ich am Ende?
  • Was bringt der Master-Titel?

Allgemeine Fragen zum Studiengang Master of Science Elektrotechnik und Informationstechnik

Organisation des Masterstudiums

  • Wie ist das Masterstudium aufgebaut?
  • Ich werde den Bachelor nicht in der Regelstudienzeit (also bis zum 15.10.) schaffen. Muss ich ein Jahr pausieren?
  • Kann ich auch im Sommersemester in das 2. Mastersemester einsteigen, wenn ich bereits im Bachelorstudium vorgezogene Masterprüfungen abgelegt habe?
  • Was müssen Absolventen ausländischer Universitäten beachten?

Bewerbung für das Masterstudium

  • Wann muss ich mich bewerben?
  • Werden alle Bewerbungen berücksichtigt?

Zulassung zum Masterstudium

  • Wer kann Zulassung beantragen?
  • Wie sieht das Zulassungsverfahren für externe Bewerber aus?
  • Wer entscheidet über die Zulassung?

Allgemeine Antworten zum Studiengang Bachelor of Science Elektrotechnik und Informationstechnik

Organisation des Bachelorstudiums

  • Wie ist das Bachelorstudium aufgebaut?
    Das Bachelorstudium gliedert sich in zwei Studienabschnitte, dem Grundlagenstudium und dem Anwendungsstudium. Im Grundlagenstudium sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die inhaltlichen und methodischen Grundlagen des Studienganges und eine methodische Orientierung erworben haben, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen. Im Anwendungsstudium soll festgestellt werden, dass der Prüfling die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben hat und die fachlichen Zusammenhänge überblickt sowie wissenschaftliche Erkenntnisse anwenden und umsetzen kann.
  • Muss ein Praktikum für das Studium durchgeführt werden?
    Für den Bachelorabschluss ist eine berufspraktische Tätigkeit von 8 Wochen Dauer nachzuweisen. Diese sollten vor dem Beginn des Studiums abgeleistet werden, es ist aber nicht zwingend notwendig. Das Nähere regelt die Praktikumsordnung.
  • Wie lange dauert das Studium?
    Das Studium erstreckt sich im Idealfall insgesamt über 6 Semester. Das Grundlagenstudium erstreckt sich über vier Semester. Es sind mindestens 120 Kreditpunkte zu erwerben. Das Anwendungsstudium erstreckt sich über zwei
    Semester. Es sind mindestens 60 Kreditpunkte zu erwerben.
  • Welche Kurse werden angeboten?
    Die Studienabschnitte untergliedern sich in Kompetenzbereiche. Die Kompetenzbereiche sind in Module gegliedert. Jedes Modul beinhaltet Lehreinheiten wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Labore, Projektarbeiten, Seminare, Studienarbeiten, Exkursionen, Praktika und Abschlussarbeiten. Die Wahl der Kurse erfolgt über den Modulkatalog, in dem Pflicht- und Wahlveranstaltungen nach der gültigen Prüfungsordnung aufgeführt sind.
  • Ist der Masterstudiengang an der Universität ein Weiterbildungsstudium?
    Nein, dieser Masterstudiengang ist ein sogenannter konsekutiver Studiengang nach einem Bachelor-Studium. Das bedeutet insbesondere, dass erhebliche einschlägige Kenntnisse in Informatik vorausgesetzt werden und zur Zulassung nötig sind.
  • Kann ich auch im Sommersemester beginnen?
    Nur das Masterstudium kann im Sommersemester begonnen werden.
  • Wann beginnt das Studium?
    Der reguläre Beginn des Studiums ist jedes Jahr zum Wintersemester. Das Masterstudium kann jedoch auch im Sommersemester begonnen werden.

Bewerbung für das Bachelorstudium

  • Wann muss ich mich bewerben?
    Eine Bewerbung für den Studiengang Bachelor of Science Elektrotechnik und Informationstechnik ist bis zum 30.09 für das darauf beginnende Wintersemester möglich, eine Einschreibung für das Sommersemester ist nicht möglich. Die Universität Hannover bietet im Übrigen auch ein Onlineanmeldeverfahren für bestimmte Studiengänge an.
  • Werden alle Bewerbungen berücksichtigt?
    Der Studiengang Bachelor of Science Elektrotechnik und Informationstechnik unterliegt keinem speziellen Vergabeverfahren. Somit kann das Studium ohne Probleme nach erfolgreicher Immatrikulation und Einreichung aller notwendigen Unterlagen begonnen werden.

Abschluss und Titel

  • Welchen Titel erhalte ich am Ende?
    Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Universität Hannover den Hochschulgrad "Bachelor of Science" (abgekürzt: "B.Sc."). Darüber stellt die Hochschule
    eine Urkunde mit dem Datum des Zeugnisses aus.
  • Was bringt der Master-Titel?
    Wir sehen den Master-Abschluss als eine höherwertige Qualifikation in dem Sinne, dass Sie weitere anspruchsvolle Lehrveranstaltungen sowie eine Master-Arbeit absolvieren. Also eine Art Gütesiegel. Ausserdem ist mit dem Master eine spätere Promotion möglich.

Allgemeine Antworten zum Studiengang Master of Science Elektrotechnik und Informationstechnik

Organisation des Masterstudiums

  • Wie ist das Masterstudium aufgebaut?
    Im Vertiefungsstudium werden vertiefte Fachkenntnisse erworben und die Fähigkeit zum wissenschaftlichen, systemübergreifenden Arbeiten in einem forschungsorientierten Umfeld vermittelt.  Das Vertiefungsstudium erstreckt sich über vier Semester. Es sind mindestens 120 Kreditpunkte zu erwerben.
  • Ich werde den Bachelor nicht in der Regelstudienzeit (also bis zum 15.10) schaffen, muss ich 1 Jahr pausieren?. >
    Generell sind Bewerberinnen oder Bewerber, welche den vollständigen Zulassungsantrag sowie alle erforderlichen Unterlagen nicht frist- und formgerecht einreichen, vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Eine Nachreichung des Bachelor-Abschlusses ist allerdings möglich, wenn die Studentin oder der Student sich noch im Studium befinden und glaubhaft machen kann, dass der Abschluss vor Beginn des Semesters nachgewiesen wird. Einzureichen sind in diesem Fall zusätzlich: Immatrikulationsnachweis des Bachelor-Studienganges, eine Bescheinigung über bisher erbrachte Leistungen und Noten, die Anmeldung zur Bachelorarbeit.
  • Kann ich auch im Sommersemester in das 2. Mastersemester einsteigen, wenn ich bereits im Bachelorstudium vorgezogene Masterprüfungen abgelegt habe?
    Dies ist im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens zu regeln. Bitte wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss!
  • Was müssen Absolventen ausländischer Unis beachten?
    Sie unterliegen dem Zulassungsverfahren für externe Bewerber. Zusätzlich müssen sie ausreichende Deutschkenntnisse (z. B. durch DSH-Prüfung, Test DaF, Goethe-Institut Mittelstufe I) nachweisen.

Bewerbung für das Masterstudium

  • Wann muss ich mich bewerben?
    Die Bewerbungstermine werden von der Universität Hannover festgelegt und sind zur Zeit der 15. Januar für eine mögliche Zulassung zum Sommersemester und der 15. Juli für eine mögliche Zulassung zum Wintersemester. Die Gesamtstudiendauer beträgt bei einer Immatrikulation im Sommer im Regelfall 3 Semester, im Winter 4 Semester. Die Universität Hannover bietet im Übrigen ein Onlineanmeldeverfahren.
  • Werden alle Bewerbungen berücksichtigt?
    Es werden grundsätzlich alle Bewerber berücksichtigt. Zur Zeit gibt es keine Einschränkungen für den Zugang zum Masterstudium an der Universität Hannover. Somit steht einer Immatrikulation mit vollständigen Bewerbungsunterlagen nicht viel im Wege.

Zulassung zum Masterstudium

  • Wer kann Zulassung beantragen?
    • Zum Master-Studium kann Zulassung beantragen, wer an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule mindestens einen berufsqualifizierenden Abschluss im entsprechneden Studiengang oder in einem verwandten Studiengang erworben hat. Dieser umfasst für ein 4-semestriges Masterstudium einen 6-semestrigen Abschluss, für ein 3-semestriges Masterstudium einen 7-semestrigen Abschluss.
    • Zum Master-Studium kann Zulassung beantragen, er an einer deutschen Fachhochschule einen anwendungsorientierten Diplom- oder Master-Abschluss im entsprechenden Studiengang oder in einem verwandten Studiengang erworben hat.
    • Zum Master-Studium kann Zulassung beantragen, wer an einer ausländischen Hochschule mindestens einen dreijährigen Bachelor-Abschluss oder mindestens einen gleichwertigen berufsqualifizierenden Abschluss im entsprechenden Studiengang oder in einem verwandten Studiengang erworben hat.
    • Bewerberinnen und Bewerber, bei denen Deutsch nicht die Muttersprache ist, müssen bei der Bewerbung deutsche Sprachkenntnisse nachweisen, die mindestens der TestDafNiveaustufe (TDN) 4 in allen vier Prüfungsteilen entsprechen.
  • Wie sieht das Zulassungsverfahren für externe Bewerber aus?
    Der Zulassungsantrag ist in schriftlicher Form entsprechend der Fristen zu stellen, er beinhaltet ausserdem den Nachweis der Zugangsvoraussetzung. Ausserdem findet für die Bewerberinnen und Bewerber eine fachliche Eignungsfeststellungsprüfung statt. Hier kann der Zulassungsausschuss zusätzliche Unterlagen unter Angabe einer Frist verlangen. Die Eignung wird in aller Regel festgestellt, wenn die Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges um höchstens 2 Semester überschritten ist.
  • Wer entscheidet über die Zulassung?
    Die Durchführung des Zulassungsverfahrens obliegt dem Zulassungsausschuss. Dieser wird durch den Fachbereichsrat des entsprechenden Fachbereiches eingesetzt. Ihm gehört mindestens eine Professorin oder ein Professor eines jeden am Studiengang beteiligten Fachbereiches an. Er entscheidet auch über die endgültige Zulassung der Bewerberin/ des Bewerbers.

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Letzte Änderung: 26.10.2009