Promotion
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zu Promotionsangelegenheiten an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik, zur aktuellen Promotionsordnung und dazugehörenden Ausführungsbestimmungen.
In der Fakultät besteht für Promovenden die Möglichkeit der Promotion zum Dr.-Ing oder Dr. rer. nat..
An allen Instituten der Fakultät kann eine wissenschaftliche Arbeit mit dem Ziel der Promotion durchgeführt werden. In der Regel geschieht dies im Rahmen einer Tätigkeit als Wiss. MitarbeiterIn mit gleichzeitiger Wahrnehmung von Aufgaben in Lehre (Übungen, Labore) und Dienstleistungen in der Forschung. Es ist aber auch möglich, im Rahmen von fremdfinanzierten Forschungsprojekten (z.B. der DFG oder des BMBF) eine Dissertation anzufertigen. Stipendiaten aus dem In- und Ausland können sich als Studierende mit dem Studienabschluss "Promotion" einschreiben. In jedem Fall ist es sinnvoll, die Betreuung und die Arbeitsmöglichkeiten eines Instituts zu nutzen und sich bei Interesse an einer Promotion dafür an einen der Professoren der Fakultät zu wenden.
Für die Zulassung von Absolventen anderer Fakultäten zur Promotion sind in der Promotionsordnung einige Bestimmungen festgelegt, die auch das Bestehen von Anerkennungsprüfungen vorsehen können. Diese Zulassungsvoraussetzungen sollten möglichst frühzeitig geklärt werden. Ansprechpartner hierfür ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Ein formeller Antrag auf Zulassung zur Promotion kann jederzeit an den Dekan der Fakultät gestellt werden, wenn die grundsätzlichen Voraussetzungen eines abgeschlossenen wissenschaftlichen Studiums erfüllt sind.
Promotionsordnung
Die Promotionsordnungen zum Dr.-Ing. sowie zum Dr. rer. nat. finden Sie auf den Internetseiten der Leibniz Universität Hannover.
Muss ich mich immatrikulieren?
Doktorandinnen und Doktoranden haben sich als Promotionsstudierende einzuschreiben (NHG § 9 Abs. 2, Fassung 26.02.2007).
Es gelten die Bewerbungsfristen für freie Studiengänge:
31.03. für das Sommersemester, 30.09. für das Wintersemester.
In begründeten Einzelfällen ist auch eine Immatrikulation im laufenden Semester rückwirkend zum Semesterbeginn möglich.
Dem Antrag muss eine schriftliche Bestätigung des Betreuers bzw. der Betreuerin des Promotionsvorhabens beigefügt werden.
Die Einschreibung ist für die Promovenden ab dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens erforderlich. (Vergleich auch Dekanatsprotokoll der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik vom 29.08.2007)
Vordruck über die Annahme zur Promotion (Bescheinigung für I-Amt)

